Die staatliche Koordinierungsstelle
Information, Einbindung der Zivilgesellschaft, Umsetzung der UN-Konvention
Schätzungsweise 650 Mio. Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Nur in etwa 45 Staaten gibt es Vorschriften, die die Rechte behinderter Menschen besonders schützen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat deshalb 2001 beschlossen, dass Vorschläge für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden sollten.
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Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht konkrete Mechanismen zur Umsetzung und der Überwachung der Verpflichtungen vor.
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Die staatliche Koordinierungsstelle bindet Menschen mit Behinderung und Vertreter der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein.
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