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Rehabilitation und Teilhabe

Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe und unterhaltssichernde Leistungen werden von verschiedenen Leistungsträgern erbracht. Das liegt an dem gegliederten System der sozialen Sicherung in Deutschland. Das SGB IX ist das übergreifende und für alle (in § 6 SGB IX genannten) Rehabilitationsträger geltende Gesetz. Darüberhinaus regeln die einzelnen Gesetze innerhalb des gesamten Sozialgesetzbuches (SGB I bis SGB XII) die weiteren Leistungsgrundsätze und -voraussetzungen.

Seit dem 1. Juli 2001 gibt es das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -. Es fasste das bis dahin geltende Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen, das vorher auf mehrere Gesetze verteilt war, zusammen und entwickelte es weiter. Damit wurde auch der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingeleitet. Bis dahin war sie geprägt von dem Fürsorgegedanken, mit der Zielsetzung: dem behinderten Menschen muss geholfen werden.

Die Behindertenpolitik stellt seit 2001 folgende Elemente in den Mittelpunkt:

  • Anerkennung behinderter Menschen als Experten in eigener Sache
  • Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen
  • Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen ermöglichen
  • behinderter Mensch steht im Mittelpunkt

Kernelemente und -ziele des SGB IX sind

  • Leistungen aus einer Hand
  • Schnelle Zuständigkeitsklärung
  • Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes behinderter Menschen bei Inanspruchnahme der Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe
  • Kooperation, Koordination und Konvergenz des Leistungsgeschehens, d. h. Abstimmung und Zusammenarbeit der Träger bei der Leistungserbringung
  • Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
  • Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Frauen und Kinder

Das SGB IX beinhaltet u.a.

  • Definition von "Behinderung"
  • Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, unterhaltssichernde Leistungen,
  • allgemeine Grundsätze:

    • Welche Hilfen gibt es?
    • Wie werden sie erbracht?
    • Wer ist zuständig?

Zusätzlich gibt es Verordnungen, Richtlinien, Gemeinsame Empfehlungen und sonstige Durchführungsvorschriften der jeweiligen Leistungsträger.

Leistungen zur Teilhabe werden erbracht als

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, als
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, als
  • unterhaltssichernde und
  • andere ergänzende Leistungen sowie als
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Die anderen Sozialgesetzbücher, nach denen Menschen mit Behinderungen Leistungen erhalten können:

  • SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • SGB III - Arbeitsförderung
  • SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
  • SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe/Eingliederungshilfe
  • SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
  • SGB XII - Sozialhilfe/Eingliederungshilfe
  • Bundesversorgungsgesetz - Kriegsopferversorgung

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