Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Welchen Schutz bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor Benachteiligungen wegen einer Behinderung im privaten Rechtsverkehr?
Das Benachteiligungsverbot gilt bei Massengeschäften. Dies sind Schuldverhältnisse, die typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen Zustande kommen. Erfasst werden ferner auch solche Schuldverhältnisse, bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen. Schuldverhältnisse, die eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben, werden ausdrücklich vom Gesetz einbezogen.




