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Schule

Behinderte Kinder und Jugendliche sollten gemeinsam mit ihren nicht behinderten Altersgenossen zur Schule gehen. Wo dies mit den erforderlichen Hilfen und gemeinsam mit Eltern, Lehren und Schülern umgesetzt wird, sind die Bildungschancen für alle Kinder größer. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen spricht sich daher für eine Schule für alle aus.

Bericht über die
Verleihung des ersten Jakob Muth-Preises für inklusive Schule

Behinderte Kinder werden in Deutschland noch immer überwiegend in Sonderschulen bzw. sog. Förderschulen unterrichtet. Lediglich 13 Prozent der behinderten Kinder und Jugendlichen werden inklusiv, d.h. gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet. Das ist angesichts der Ziele, die die Kultusministerkonferenz bereits im Jahr 2004 in entsprechenden Empfehlungen formuliert hat und vor dem Hintergrund der Erklärung von Salamanca (UNESCO 1994) viel zu wenig. Der euopäische Vergleich zeigt, dass Deutschland beim gemeinsamen Untericht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern weit zurück liegt.

Die Bildungswissenschaftler sind sich dagegen einig, dass für behinderte Kinder die Bildungschancen deutlich größer sind, wenn sie gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden. Denn Kinder lernen sehr viel voneinander. Wenn behinderte Kinder nur mit anderen behinderten Kindern zusammen sind, sind die Lernerfolge - bei allen Anstrengungen, die in den Förderschulen unternommen werden - geringer. Daher ist die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung der Auffassung, dass behinderte und nicht behinderte Kinder - dort wo die Eltern und Kinder dies wünschen - in einer Schule zusammen unterricht werden sollten. Die sonderpädagogische Förderung muss dabei selbstverständlich auch an Regelschulen gewährleistet sein.

Die Förderschulen führen zur Ausgrenzung behinderter Kinder und Jugendlicher. Durch die Trennung von nicht behinderten Altersgenossen fehlt die Möglichkeit, mit diesen gemeinsam und vor allem von diesen zu lernen. Für die Integration in die Gesellschaft und insbesondere in das Arbeitsleben ist eine Schule für alle Kinder besonders wichtig. Denn nur dort, wo behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam aufwachsen, lernen sie automatisch die Stärken und Schwächen des anderen kennen und akzeptieren diese. Ein Personalchef etwa, der nie mit behinderten Menschen zu tun hatte, wird bei der Einstellung von behinderten Menschen Vorbehalte haben. Dort sind erhebliche, auch finanzielle Anstrengungen nötig, um behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.

Der demografische Wandel, eine alternde Gesellschaft und der damit verbundene künftige Arbeitskräftemangel ist eine Herausforderung an die Integrationsfähigkeit aller Menschen in unserer Gesellschaft. Menschliche Vielfalt sollte als wünschenswerte Selbstverständlichkeit angenommen, der Umgang mit Menschen, die anders sind, die alt oder die behindert sind, muss gelernt und gelebt werden. Auch hier kann eine konsequente Inklusion von Beginn an helfen.

Eine Schule für alle macht ein Umdenken in unserem Bildungssystem erforderlich. Wir müssen von den individuellen Möglichkeiten der Kinder ausgehen und individuelle und selbstverständlich auch sonderpädagogische Förderung an den Regelschulen anbieten. Die Situationen in den Regelschulen müssen so ausgestaltet werden, dass sich die Lehrer um jedes Kind ausreichend kümmern können. Dafür müssen durch kleinere Klassen und Unterstützung der Lehrer die Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Das von Deutschland im März 2007 unterzeichnete VN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen gibt Anlass zu der Hoffnung, dass sich Veränderungen hin zu einer Schule für alle ergeben werden. Denn Artikel 24 der Konvention trifft eine klare Aussage: Ein integratives Bildungssystem ist im Kern ohne Alternative. Jeder Staat soll Gewähr dafür leisten, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu einem integrativen, hochwertigen Unterricht haben. Die Konvention bildet einen Meilenstein für die weltweit über 600 Millionen behinderten Menschen, weil sie völkerrechtsverbindlich klar macht: Diese haben ein unveräußerliches Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Vielfalt, Toleranz, Respekt und Chancengleichheit sind universelle, unverzichtbare Prinzipien des Zusammenlebens behinderter und nicht behinderter Menschen.

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hatte sich für eine Übersetzung des Begriffs "inclusion" in der englischsprachigen Konvention mit "Inklusion" eingesetzt. Auch wenn jetzt die Übersetzung Integration gewählt worden ist, bleibt die Forderung nach gemeinsamem Unterricht für behinderte Kinder in Regelschulen unverrückbarer Bestandteil der Konvention.

Hören Sie dazu ein interessantes Interview mit der Professorin Jutta Schöler zur schulischen Integration behinderter Kinder im Kulturradio des RBB (Sendung vom 5. Juli 2008).

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