Barrierefreiheit in der und durch die Informationstechnik
Nach wie vor ist das Internet nicht für alle Menschen gleichermaßen zugänglich. Oftmals können behinderte oder ältere Menschen und ungeübte Nutzer nur mit großer Mühe und hohem Zeitaufwand an die gewünschten Informationen gelangen. Gleichzeitig birgt das Internet jedoch gerade für diesen Personenkreis große Chancen für mehr Teilhabe. Wichtig ist daher, die Informationen des Internets barrierefrei zu gestalten.
- Allgemeines
- Wer "stolpert" im Internet über Barrieren?
- Welche Barrieren?
- Wie wird unsere Internetseite barrierefrei?
- Ökonomische Gesichtspunkte
- Downloads
- Links
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Allgemeines
Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist als Prinzip keineswegs neu. Erstmals große politische Aufmerksamkeit wurde dem Thema im Rahmen der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und seine Rechtsverordnungen im Jahr 2002 zu Teil. Hier wurde am Beispiel von Menschen mit Behinderungen erstmals der Entwurf einer inklusiven Gesellschaft ohne Barrieren und Umwelt vorgelegt.
Dachte man bisher häufig in erster Linie an bauliche Hindernisse für Rollstuhlnutzer und nannte das Resultat der Beseitigung oder Vermeidung solcher Barrieren behindertengerecht, so ist mit dem BGG eine neue Ära angebrochen. Die Dynamik dieses Prozesses ist überall spürbar - besonders eindrucksvoll wohl im Bereich der Informationstechnik. Die barrierefreie Nutzbarkeit dieser Technik bildet gleichzeitig den Schlüssel zur Überwindung vieler weiterer Hindernisse auf dem Wege zur Selbstständigkeit, zur Bildung und Kultur, zur Entfaltung der Persönlichkeit. Information und Kommunikation sind Grundvoraussetzungen für das Leben in der Gemeinschaft. Eine barrierefreie Informationstechnik leistet dazu einen größeren Beitrag denn je.
Die wesentlichen Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign werden durch § 11 BGG und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geregelt, die am 24. Juli 2002 in Kraft getreten ist. Bei der Einhaltung der BITV wird der Zugang zu Webseiten für einen größtmöglichen Nutzerkreis gewährleistet. Allerdings ist die Anwendung der Regelungen der BITV nur für Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung (§ 1) vorgeschrieben. Für Internetangebote der Bundesländer gelten eigene Bestimmungen. Eine allgemeine bundesweite Verpflichtung für die Privatwirtschaft auf Herstellung von Barrierefreiheit sehen dass BGG und die BITV hingegen nicht vor.
Vielmehr hat der Bundesgesetzgeber im Bereich der Privatwirtschaft mit der Möglichkeit von Zielvereinbarungen ein Instrument zur Schaffung von Barrierefreiheit eingerichtet (§ 5 BGG). Diese Vorschrift regelt, dass Unternehmen und anerkannte Behindertenverbände in eigener Verantwortung Vereinbarungen darüber treffen können, wie und in welchem Zeitraum Beeinträchtigungen für behinderte Menschen beseitigt werden können.
Im März 2004 führte das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen einen Workshop zum Themenkomplex barrierefreies Internet durch, der Aufschluss über Stand und Perspektiven des Themas gab.
Wer "stolpert" im Internet über Barrieren?
- blinde Menschen
- sehbehinderte Menschen
- stark hörgeschädigte und gehörlose Menschen
- manuell-motorisch eingeschränkte Menschen
- Menschen mit Lernbehinderungen
- ältere Menschen
Welche Barrieren?
Blinde Menschen
Blinde Menschen verwenden Hilfsmittel wie den Screenreader (Sprachausgabe) oder die Braille-Zeile, die alle Zeichen, die sich auf dem Bildschirm befinden, in Brailleschrift darstellt, als Hilfsmittel. Erkannt wird somit nur der Text, aber keine Bilder, Grafiken oder optische Gestaltungsmerkmale.
- Bilder ohne alternativen Text
- fehlende Gliederung (z.B. Überschriften)
- ungenaue Beschreibung von Links oder Frames
- Tabellen
Sehbehinderte Menschen
- Schriftgröße
- schwache Kontraste
- ungeeignete Farben ( z.B. rot und grün)
- Überlagerungen von Texten und Bildern nach Schriftvergrößerung
Stark hörgeschädigte und gehörlose Menschen
- über den Ton vermittelte Inhalte werden nicht verstanden
- Menschen, die bereits vor dem Erlernen der Sprache gehörlos waren, haben Probleme mit der Laut- und Schriftsprache. Sie kommunizieren hauptsächlich über die Gebärdensprache. Für gehörlose Menschen ist die Laut- bzw. Schriftsprache wie eine Fremdsprache, die eine andere Grammatik und einen anderen Satzaufbau hat.
Manuell-motorisch eingeschränkte Menschen
- um bestimmte Punkte anzusteuern, sind oft exakte und zum Teil schnelle Mausbewegungen und Mausklicks erforderlich
- es kann nur mit der Maus navigiert werden, Tastaturnutzer sind ausgeschlossen
- optische Orientierung für Tastaturnutzer fehlt
Menschen mit Lernbehinderungen
- lange Sätze
- schwierige Wörter, Fremdworte oder Anglizismen
- zu viele Informationen (Texte, Bilder usw.) auf zu kleinem Raum
- Pop-Up Fenster
Ältere Menschen
- (englische) Fachbegriffe oder Abkürzungen (z.B. Sitemap, FAQ) erschweren die Navigation
Wie wird unsere Internetseite barrierefrei?
Im Hinblick auf die genannten zahlreichen Barrieren für Internet-Nutzer empfiehlt es sich, für die Gestaltung einer barrierefreien Internetseite, eine Internet-Agentur zu beauftragen, die sich mit der Gestaltung barrierefreier Websites auskennt und gute Ergebnisse vorweisen kann. Geeignete Agenturen finden Sie im Internet, z.B. über das abi-projekt oder den Biene Award. Mit dem Biene Award (künftig: Biene-Wettbewerb) zeichnen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten deutschsprachigen Webangebote aus.
Ökonomische Gesichtspunkte
Auch wenn in Deutschland für die Privatwirtschaft keine gesetzliche Verpflichtung besteht, Internetseiten barrierefrei zu gestalten, sollten gerade Unternehmen den Aspekt der Barrierefreiheit bei der Gestaltung ihres Internetauftritts auch unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachten. Das Internet ist zu einem wichtigen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe geworden. Eine große Zahl von Nutzergruppen haben jedoch Probleme beim Zugang zu Informationen aus dem Internet.
Ein Großteil dieser Menschen zählt aber mittlerweile zu den zentralen, besonders kaufkräftigen Marketingzielgruppen von Unternehmen. In Deutschland leben über 8 Millionen behinderte Menschen. Eine Umfrage hat ergeben, dass rund 80% dieser Menschen das Internet benutzen, im Gegensatz zum Durchschnitt der Bevölkerung, von denen ca. 42% regelmäßig das Internet nutzen. Besonders bei den blinden und sehbehinderten, bewegungseingeschränkten und chronisch kranken Mitmenschen ist die Nutzung und Akzeptanz dieses Mediums überdurchschnittlich. Die zum Auftakt der "einfach für Alle-Fachtagung" der Aktion Mensch präsentierte erste deutschsprachigen Studie zur Nutzung des Internets und von Web 2.0-Angeboten durch Menschen mit Behinderung belegt dies deutlich.
Auch immer mehr ältere Menschen nutzen das Internet und das diese Personengruppe angesichts des demographischen Wandels weiter wachsen wird, gewinnt ein barrierefreier Internetauftritt noch größere Bedeutung.
Unter dem Titel "Einfach für Alle – Konzepte und Zukunftsbilder für ein Barrierefreies Internet" kamen am 6. Mai 2008 rund 300 Experten und Entscheider aus Behörden, Unternehmen, Politik, Wissenschaft und Medien in Gelsenkirchen zusammen, um über aktuelle und zukünftige Entwicklungen im und durch das Web zu diskutieren. Die Dokumentation der Tagung wird in Kürze zur Verfügung stehen.
Downloads
Links
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)
- Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik - Die Unterstützer im Aktionsbündnis
- Biene-Wettbewerb (Biene-Award)
- Tagung "Einfach für Alle – Konzepte und Zukunftsbilder für ein barrierefreies Internet"
- Dokumentation der Tagung "Einfach für Alle – Konzepte und Zukunftsbilder für ein Barrierefreies Internet"




